




In den Anstehbereichen soll darauf geachtet werden, dass das Einhalten von Abständen möglich ist. Ist dies nicht der Fall, sollte auch hier ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In Österreich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Alle Fahrbetriebe in Österreich und der Schweiz werden regelmäßig desinfiziert.
Über die Reinigung in Deutschland und Tschechien liegen uns derzeit keine Informationen vor. Wir informieren Sie hier sobald es Informationen gibt.
Auf der Piste ist ein Mund-Nasen-Schutz nicht zwingend erforderlich.
Eine Personenlimitierung ist derzeit nicht vorgesehen. Je nach Infektionslage können die Maßnahmen an den Seilbahnen jedoch kurzfristig geändert werden.
Ja, auf den Webseiten der Bergbahnen finden Sie eine Übersicht der Skipässe und Tickets, die Sie bequem online kaufen können. So vermeiden Sie die Warteschlange vor den Kassen.
Der Österreichische Skischulverband hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Handlungsempfehlungen erarbeitet. Demnach soll eine Gruppe aus maximal 10 Personen inklusive Ski- bzw. Snowboardlehrer bestehen. Der Mindestabstand von 1 Meter ist einzuhalten, wo dies nicht möglich ist, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Skischullehrer werden außerdem wöchentlich auf Corona getestet.
Etwaiges verliehenes Material – Skier, Boards, Schuhe, Stöcke etc. - wird regelmäßig desinfiziert.
Die Skiverleihe haben geöffnet. Etwaiges verliehenes Material – Skier, Boards, Schuhe, Stöcke etc. - wird regelmäßig desinfiziert.
Ja, das ist sogar empfehlenswert damit u.a. lange Warteschlangen vor Ort vermieden werden und die Skischulen und Skiverleihe Zeit haben alles vorzubereiten. Auch die Skikurse sollten aufgrund der derzeit begrenzten Plätze (max. 10 Personen) vorab reserviert werden.
Die entsprechenden Webseiten der Skischulen und -verleihe finden Sie auf der jeweiligen Parkwebseite unter „Skigebiet“.
Eine Übersicht der jeweiligen Skiverleihe und Skischulen finden Sie zudem hier.
Österreich
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Seilbahnen, Skidepots, WC-Anlagen, Geschäften und überall dort, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Deutschland
In allen öffentlichen Einrichtungen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
Schweiz
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Flugzeugen, dazu zählen auch die Bergbahnen.
Tschechien
In öffentlichen Verkehrsmitteln und allen Innenräumen (nicht in Wohnungen und Unterkünften).
Wenn kein Mund-Nasen-Schutz (Maske) zur Verfügung steht, können zum Beispiel auch ein Schal oder ein Halstuch verwendet werden. Wichtig ist, dass Nase und Mund bedeckt sind.
Ja. Es gelten dieselben Bestimmungen wie in öffentlichen Verkehrsmitteln, es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Après Ski, wie man es gewohnt ist, wird in dieser Saison so nicht stattfinden. Speisen und Getränke dürfen in den Skihütten nur mehr im Sitzen konsumiert werden um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
In Österreich lassen sich seit 1. Juli 2020 unsere Mitarbeiter in den Ferienparks einmal pro Woche testen. Aufgrund einer landesweiten Maßnahme ist dies kostenlos möglich. Ab 1. November 2020 können sich - zusätzlich zu den Beschäftigten aus Hotellerie und Gastronomie - auch z.B. Skilehrer und Bergführer einmal pro Woche kostenfrei testen lassen.
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